Begriffsbestimmung
Unter dem Begriff "Kerze" sind ausschließlich Lichtquellen zu verstehen, die aus einem Docht und einer festen Brennmasse, die den Docht umgibt, bestehen. Dazu gehören auch Teelichte, Stundenbrenner und Öllichte, obwohl sich die feste Brennmasse in einem Becher oder anderen Gefäß befindet. Ist hingegen die Brennmasse, die den Docht umgibt, flüssig, so handelt es sich um Ampeln, Lampen oder Laternen. Mit Dosen oder Hüsen als Behälter wird zwar oft die Form einer Kerze immitiert, doch durch die flüssige Brennmasse unterscheiden sie sich eindeutig von echten Kerzen.
Auch Fackeln und Wunderkerzen gehören nicht in die Kerzenfamilie. Sie bestehen nur aus einer Wicklung und haben keinen Docht.
Im übrigen sind folgende Vorschriften, Normen und Standards bisher geschaffen worden:
-Kerzen, Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 040 A, Ausgabe 1992, Beuth Verlag GmbH, Berlin
-Öllichte, Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 040 B2, Ausgabe Mai 1981, Beuth Verlag GmbH, Berlin
-Begriffsbestimmung Wachs, DGF-Einheitsmethoden, M-1 1 (75), Deutsche Gesellschaft für Fettwissenschaft, Münster/Westfalen
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